Mittwoch, 9. September 2009

Artikel: Main-Spitze

Zustimmung für Beamer
09.09.2009 - RAUNHEIM

KINO-VEREIN CDU kann sich mit Bedenken nicht durchsetzen

(gar). Die Stadt wird wohl einen leistungsstarken Beamer für Filmvorführungen anschaffen. In der Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses am Montag signalisierten die Fraktionen von SPD und FDP Zustimmung, während sich die Christdemokraten mit ihren Bedenken nicht durchsetzen konnten.

Grundsätzlich, so CDU-Parteichef Wolfgang Becker, halte man die Initiative "Raunheim braucht ein Kino", der die Übertragungsanlage gegen eine pauschale Nutzungsgebühr zur Verfügung gestellt werden soll, für förderungswürdig - mit Blick auf die Vereinsförderrichtlinien der Stadt sehe seine Partei aber keinen Grund, weshalb man die Anlage zum jetzigen Zeitpunkt anschaffen solle. "Wir sollten hier nicht in die Luxusförderung gehen", sagte Becker. Seine Fraktionskollegin Gabriele Winter hatte zuvor dafür plädiert, das Geld - bis zu 20 000 Euro - lieber in bessere Schulbusverbindungen nach Rüsselsheim und Flörsheim zu investieren.

Bürgermeister Thomas Jühe hatte zu Beginn der Sitzung noch einmal dargelegt, dass die Anschaffung eines solchen Bild- und Tonanlage aus verschiedenen Grüden sinnvoll sei: Zum einen sei er bei verschiedenen Anlässen vor allem von jüngeren Leuten immer wieder gefragt worden, warum es in Raunheim kein Kino gebe. Aus diesem Grund halte man es in der Verwaltung für sinnvoll, die Kinoinitiative zu unterstützen. Zumal sich dessen Ziele auch fördernd auf die städtischen Anstrengungen im Rahmen des Bildungskonzeptes auswirken würden mit dem man dem "medialen Verdummungsprozess im Fernsehen" entgegensteuern möchte. "Wenn ich mir das Fernsehprogramm am Mittag anschaue, müssten mir die Haare zu Berge stehen - wenn da welche wären", scherzte Jühe.

In der Anschaffung der Beamer-Anlage sieht der Bürgermeister keine direkte Förderung des Vereins "Raunheim braucht ein Kino", der im übrigen eine pauschale Nutzungsgebühr zu entrichten haben wird. Jühe verglich das Ganze mit dem Sportpark oder dem Hallenbad, die von der Stadt vorgehalten werden und den Vereinen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

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